Informationen über die nationale Datenbank

Logo der niederländischen Gesetzeswebsite „Overheid.nl“

Beschreibung  

Wet- en Regelgeving (Gesetzgebung) ist der rechtlichen Aspekten gewidmete Teil des Internetportals der niederländischen Regierung (Overheid.nl). Diese Site wird von SDU Uitgevers, einem privaten Unternehmen, verwaltet und steht unter der Verantwortung des Finanzministeriums.

Über Wet- en Regelgeving erhalten Sie Zugang zu konsolidierten Texten geltender oder aufgehobener niederländischer Rechtsvorschriften vom 1.5.2002 an.

Die Site umfasst vier Rubriken: Gesetze (Wetten); Allgemeine Verwaltungsmaßnahmen (AMvB) und königliche Dekrete (Koninklijke besluiten); Geschäftsordnungen (Reglement van orde); Ministerielle Erlasse (Ministeriële regeling).

Die über Wet- en Regelgeving zugänglichen konsolidierten Texte sind rechtlich nicht verbindlich. Allein die in den Amtsblättern (Staatsblad für Gesetze, Staatscourant für Verordnungen) oder von staatlichen Stellen veröffentlichten Texte besitzen Rechtsverbindlichkeit.

Rechtsakte

Gesetze (Wetten): Gemäß des in der niederländischen Verfassung (1815) niedergelegten Verfahrens verabschiedete Rechtsnorm. Wird vom Parlament gebilligt und dann von der Regierung verabschiedet.

Allgemeine Verwaltungsmaßnahmen (Algemene maatregel van Bestuur, AMvB): Rechtsanwendungsverordnungen. Nach Konsultierung und Zustimmung des Staatsrats (Raad van State) vom König oder der Regierung angeordnet. Sie sind allgemein gültig und treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Königliche Dekrete (Koninklijke besluiten): Offiziell Entscheidungen des Königs – in der Praxis handelt es sich jedoch um ministerielle Entscheidungen, da sie die politisch Verantwortlichen sind. Tragen eher die Züge eines Einzeldekrets von individueller Geltung. Sie können die Ernennung eines Bürgermeisters oder die Verleihung einer königlichen Auszeichnung betreffen. In den meisten Fällen erfordern sie weder die Zustimmung des Staatsrats noch die des Ministerrats.

Geschäftsordnungen (Reglement van orde): Regeln die Tätigkeit von Gemeinderäten, Verwaltungsräten, Gesellschaften usw.

Ministerielle Erlasse (Ministeriële regeling): Durchführungsverordnungen, die von Ministern oder unter ihrer Verantwortung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen erlassen werden. Sie unterliegen dem jeweiligen Gesetz und dienen zu dessen Durchführung.