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Hintergrund

Die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik umfassen Verfassungsgesetze, Gesetzesvorschriften, Beschlüsse des Verfassungsgerichts, Schwerpunkte des europäischen Rechts, ratifizierte internationale Übereinkünfte und Durchführungsvorschriften, einschließlich Regierungsverordnungen, ministerieller Mitteilungen und Bekanntmachungen anderer zentraler Verwaltungsstellen sowie allgemeinverbindlicher Erlasse und Satzungen regionaler Behörden.

Die wichtigsten Rechtsvorschriften

Verfassungsgesetze

Rechtsvorschriften mit höchster Rechtskraft zu den wichtigsten Staatsbelangen und Fragen der Menschen- und Bürgerrechte. Sie umfassen die Verfassung und die Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten der Tschechischen Republik.

Satzungen (Statuten)

Rechtsvorschriften über die Rechte und Pflichten natürlicher und juristischer Personen und den Zuständigkeitsbereich von Behörden. Satzungen sind Durchführungsvorschriften übergeordnet, jedoch der Verfassung, Verfassungsgesetzen und internationalen Verträgen untergeordnet.

Regierungsverordnungen

Durchführungsbestimmungen zu Rechtsakten: Zur Umsetzung eines Rechtsakts kann die Regierung innerhalb des Anwendungsbereichs des Rechtsakts eine Verordnung erlassen, ohne dass der Rechtsakt selbst sie ausdrücklich dazu ermächtigt.

Ministerielle Mitteilungen und Bekanntmachungen anderer zentraler Verwaltungsstellen

Durchführungsbestimmungen zu Rechtsakten, die von zentralen Verwaltungsbehörden (z. B. einem Ministerium) erlassen werden, sofern sie durch den Rechtsakt ausdrücklich dazu ermächtigt sind.

Beschlüsse des Verfassungsgerichts

Zur Aufhebung von Rechtsvorschriften oder von Teilen davon.

Internationale Verträge

Teil des Regelungsverfahrens, wenn sie: (1) durch das Parlament ratifiziert wurden (2) Gültigkeit besitzen (3) für die Tschechische Republik bindend sind und (4) ordnungsgemäß in der Sammlung internationaler Verträge veröffentlicht wurden.

Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik und internationale Vereinbarungen werden in folgenden Amtsblättern veröffentlicht:

  • Sbírka zákonů (Gesetzessammlung)
  • Sbírka mezinárodních smluv (Sammlung internationaler Verträge)
  • Věstníky právních předpisů krajů (Satzungen der Regionen) und Věstník právních předpisů hlavního města Prahy (Satzungen der Stadt Prag)
  • Úřední desky obecních úřadů (Gemeindeanzeiger)

Online-Informationsquellen

Von tschechischen Behörden veröffentlichte Informationen über verbindliche Rechtsvorschriften finden Sie auf folgenden Websites:

  • Sbírka zákonů

Bietet Zugriff auf die Gesetzessammlung und die Sammlung internationaler Verträgehttp://aplikace.mvcr.cz/sbirka-zakonu/ (nur in tschechischer Sprache verfügbar, einige Informationen in Englisch).

  • Portál veřejné správy“ (Portal der öffentlichen Verwaltung Tschechiens)Abschnitt „Vyhledávání v zákonech“ (Suchfunktion) http://portal.gov.cz/portal/obcan/ (nur in tschechischer Sprache verfügbar)

Bietet Zugriff auf die endgültigen Fassungen aller geltenden und in der Gesetzessammlung veröffentlichten Rechtsakte. Die Suche nach Rechtsakten kann anhand ihrer Titel, ihrer Nummer, der Nummer der entsprechenden Ausgabe der Sammlung oder über Volltextsuche erfolgen (Stichwörter müssen mit tschechischen diakritischen Zeichen eingegeben werden). Die Texte liegen nur in tschechischer Sprache vor.

Die über diese Online-Quellen abrufbaren Texte sind nicht verbindlich. Allein die in der Gesetzessammlung und der Sammlung internationaler Übereinkünfte enthaltenen Papierversionen sind rechtsverbindlich. Die Papierfassungen beider Sammlungen werden jedoch ab 2014 durch ein elektronisches System („e-Sbírka“) ersetzt.