Informationen über die nationale Datenbank

Logo der slowenischen Gesetzeswebsite „PIS“

Beschreibung

Das Pravno-informacijski sistem Republike Slovenije (PIS) ist ein kostenloses öffentliches Datenbanksystem mit Informationen über slowenische und europäische Rechtsvorschriften, das vom slowenischen Amt für Rechtsetzung verwaltet wird.

Es kann auch zum Verfolgen des Gesetzgebungsprozesses in Slowenien und zum Durchsuchen der Rechtsprechung der slowenischen Justiz genutzt werden.

Das System umfasst mehr als 15 nationale öffentliche Datenbanken und ermöglicht den Nutzern eine wirksamere Suche nach rechtlichen Informationen.

Rechtsakte

Verfassung – Ustava

Die (1991 angenommene) geltende Verfassung enthält folgende Elemente:

  • eine Präambel
  • allgemeine Vorschriften sowie Bestimmungen in Bezug auf
    • Menschenrechte und Grundfreiheiten
    • wirtschaftliche und soziale Beziehungen
    • die Organisation des Staatswesens
    • die lokale Selbstverwaltung
    • die öffentlichen Finanzen
    • Verfassungs- und Rechtmäßigkeit
    • das Verfassungsgericht
    • das Verfahren zur Änderung der Verfassung
  • Übergangs- und Schlussbestimmungen.

Gesetz – Zakon

Diese allgemeinen Rechtsakte legen die Rechte und Pflichten juristischer Personen fest, die nicht in der Verfassung geregelt sind. Gesetze

  • sind der Verfassung nachgeordnet, gehen aber jedem anderen slowenischen Rechtsakt vor
  • werden von der Nationalversammlung verabschiedet
  • werden im Amtsblatt der Republik Slowenien veröffentlicht (und treten 15 Tage nach Veröffentlichung in Kraft).

Zur Durchführung der Gesetze werden Dekrete, Vorschriften, Verordnungen und Anweisungen erlassen.

Offizieller konsolidierter Rechtstext – Uradno prečiščeno besedilo

Offizielle konsolidierte Fassungen der von der Nationalversammlung verabschiedeten grundlegenden Gesetze und Änderungsgesetze werden im Amtsblatt der Republik Slowenien sowie in elektronischer Form auf der Webseite der Nationalversammlung veröffentlicht.

Sie sind uneingeschränkt geltende Rechtsakte, die konsolidierten Einzelgesetze bleiben jedoch in Kraft und haben weiterhin volle rechtliche Wirkung.

Regierungsdekret / Ministerialverordnung – Uredba / Pravilnik

Dies sind die gebräuchlichsten Rechtsakte zur Umsetzung von Gesetzen oder EU-Rechtsvorschriften. Damit werden bestimmte Bereiche ausführlicher geregelt.

Entscheidung / Anordnung des Verfassungsgerichts – Sklep / Odločba

Das Verfassungsgericht beurteilt (in Ausübung der in der Verfassung festgelegten Befugnisse) die Übereinstimmung von

  • Gesetzen mit der Verfassung
  • Gesetzen und anderen Vorschriften mit ratifizierten Verträgen und allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen
  • Vorschriften mit der Verfassung und Gesetzen
  • Vorschriften lokaler Gebietskörperschaften mit der Verfassung und Gesetzen
  • allgemeinen Rechtsakten, die zur Ausübung öffentlicher Gewalt erlassen wurden, mit der Verfassung, den Gesetzen und Rechtsvorschriften.

Daneben entscheidet das Verfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden bezüglich der Verletzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten z. B. durch einzelne Rechtsakte.

Gesetz / Dekret zur Ratifizierung internationaler Verträge – Zakon o ratifikaciji / Uredba o ratifikaciji

Die Nationalversammlung, der Nationalrat, die Regierung und die Minister, der Präsident und u. a. das Verfassungsgericht sind zur Verabschiedung sonstiger Rechtsakte und Rechtsinstrumente befugt. Die Datenbank enthält daneben

  • Akte des Nationalrats
  • Akte des Präsidenten
  • für Behörden erlassene allgemeine Akte
  • Verordnungen und andere Vorschriften lokaler Gebietskörperschaften gemäß deren Geschäftsordnung.

Die auf EU-Rechtsvorschriften zurückgehenden slowenischen Rechtsakte wurden mit diesen verlinkt.

Alle über das System PIS zugänglichen Dokumente sind in slowenischer Sprache abgefasst; ihre Titel sind jedoch vorwiegend ins Englische übersetzt. Alle nationalen Rechtsvorschriften und sonstigen Rechtsakte werden auch im Amtsblatt der Republik Slowenien veröffentlicht.