Beschreibung
Das Register der Rechtsvorschriften (im Folgenden „RLA“) ist das zentrale nationale Register, in dem die im Gesetz über den Rechtsrahmen definierten Registerobjekte erfasst werden und in dem die Registerdaten gemäß dem in Rechtsakten festgelegten Verfahren erfasst, gesammelt, verarbeitet, systematisiert, gespeichert und verfügbar gemacht werden.
Das Amt des Seimas der Republik Litauen kontrolliert und verarbeitet die Daten des Registers der Rechtsvorschriften.
Die Aufnahme von Rechtsakten in das und ihre Veröffentlichung im RLA gilt als amtliche Veröffentlichung dieser Rechtsakte. Das RLA enthält alle Änderungen an den aufgenommenen Rechtsakten und erstellt konsolidierte Fassungen der Rechtsakte.
Für mehr Benutzerfreundlichkeit gibt es eine erweiterte Suche mit verschiedenen Suchkriterien und eine Volltextsuche.
Alle Nutzerinnen und Nutzer können je nach Bedarf die elektronische Fassung der Rechtsakte abonnieren. Sie erhalten dann täglich per E-Mail eine Zusammenstellung der Rechtsakte des Vortages.
Das RLA stellt zudem nützliche Links zur Verfassung der Republik Litauen, zu einer Datenbank für Entwürfe von Rechtsakten, zu zugehörigen Dokumenten und Übersetzungen sowie zu aktuellen Rechtsvorschriften usw. bereit. Es gibt Nutzerinnen und Nutzern allgemeine Informationen über das litauische Rechtssystem und rechtliche Informationen zum RLA an die Hand.
Rechtsvorschriften
Im RLA werden Rechtsvorschriften (die Verfassung, Verfassungsvorschriften, Gesetze, Entschließungen, sonstige vom Seimas verabschiedete Rechtsvorschriften, die Dekrete und Verordnungen des Präsidenten der Republik, die Entschließungen und Beschlüsse der Regierung, die Ministerordnungen, sonstige Vorschriften staatlicher Institutionen und Behörden sowie die Rechtsvorschriften von Kommunalbehörden), internationale Verträge der Republik Litauen und Gerichtsurteile (einschließlich Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs Litauens und des Obersten Verwaltungsgerichts Litauens sowie rechtskräftige Urteile von Verwaltungsgerichten usw.) veröffentlicht.