Informationen über die nationale Datenbank

Logo der polnischen Gesetzeswebsite „Internetowy System Aktóv Prawnych“

Beschreibung

Die Online-Rechtsdatenbank (Internetowy System Aktów Prawnych – ISAP) ist von den Webseiten des Sejm (dem Unterhaus des polnischen Parlaments) aus zugänglich. Sie enthält regelmäßig aktualisierte Texte der Rechtsakte, die entweder im Gesetzblatt der Polnischen Republik (Dziennik Ustaw) oder im polnischen Amtsblatt (Monitor Polski) zusammen mit ihren bibliografischen Angaben veröffentlicht wurden. Die Datenbank ISAP enthält jedoch weder das Kommunalrecht noch verwaltungsinterne Akte. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es das Gesetzblatt sowie das Amtsblatt auch in elektronischer Fassung.

Die Rechtsakte – sowohl die verabschiedeten als auch die konsolidierten Texte – werden in der Datenbank ISAP als PDF-Dateien veröffentlicht. Nur die im Gesetzblatt oder im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte sind in Polen rechtsgültig. Daher dienen die in der Datenbank vorliegenden elektronischen Fassungen der Rechtsakte lediglich zur Information. Diese Veröffentlichungen sind in Polen keine gültige Rechtsquelle.

Rechtsinstrumente

Die polnische Verfassung unterscheidet zwischen allgemein geltendem Recht und verwaltungsinternen Akten.

  • Das allgemein geltende Recht umfasst
    • die Verfassung vom 2. April 1997 – das oberste Gesetz in Polen (seine englische Fassung ist auf den Webseiten des Sejm zu finden);
    • ratifizierte völkerrechtliche Verträge;
    • Gesetze (ustawa) – eine grundlegende Quelle des polnischen, vom Sejm verabschiedeten Rechts;
    • Rechtsverordnungen (rozporządzenie) – von den gesetzlich ermächtigten Stellen (Präsident, Premierminister, Ministerrat und polnischer Rundfunk- und Fernsehrat) verabschiedete Durchführungsvorschriften;
    • Akte der Gebietskörperschaften – von Organen der örtlichen Selbstverwaltung auf der Grundlage und in den Grenzen einer gesetzlich übertragenen Ermächtigung erlassene Akte. Diese Akte sind nur innerhalb der Zuständigkeit des Organs, das sie erlässt, bindend.
  • Verwaltungsinterne Akte, z. B. Entschließungen des Ministerrats (uchwała Rady Ministrów), Anordnungen des Präsidenten (zarządzenie Prezydenta), Anordnungen des Premierministers (zarządzenie Prezesa Rady Ministrów) – Akte interner Art; sie verpflichten nur die Organisationseinheiten, die dem Organ unterstellt sind, das die Akte erlassen hat.