Informationen über die nationale Datenbank
Beschreibung
Die Online-Rechtsdatenbank (Internetowy System Aktów Prawnych
– ISAP) ist von den Webseiten des Sejm (dem Unterhaus des polnischen Parlaments) aus zugänglich. Sie enthält
regelmäßig aktualisierte Texte der Rechtsakte, die entweder im Gesetzblatt der Polnischen Republik (Dziennik
Ustaw) oder im polnischen Amtsblatt (Monitor Polski) zusammen mit ihren bibliografischen Angaben
veröffentlicht wurden. Die Datenbank ISAP enthält jedoch weder das Kommunalrecht noch verwaltungsinterne Akte.
Seit dem 1. Januar 2012 gibt es das Gesetzblatt sowie das Amtsblatt auch in elektronischer Fassung.
Die Rechtsakte – sowohl die verabschiedeten als auch die konsolidierten Texte – werden in der
Datenbank ISAP als PDF-Dateien veröffentlicht. Nur die im Gesetzblatt oder im Amtsblatt veröffentlichten
Rechtsakte sind in Polen rechtsgültig. Daher dienen die in der Datenbank vorliegenden elektronischen
Fassungen der Rechtsakte lediglich zur Information. Diese Veröffentlichungen sind in Polen keine
gültige Rechtsquelle.
Rechtsinstrumente
Die polnische Verfassung unterscheidet zwischen allgemein geltendem Recht und verwaltungsinternen
Akten.
- Das allgemein geltende Recht umfasst
- die Verfassung vom 2. April 1997 – das oberste Gesetz in Polen (seine englische Fassung ist auf den
Webseiten des Sejm zu finden);
- ratifizierte völkerrechtliche Verträge;
- Gesetze (ustawa) – eine grundlegende Quelle des polnischen, vom Sejm verabschiedeten Rechts;
- Rechtsverordnungen (rozporządzenie) – von den gesetzlich ermächtigten Stellen (Präsident,
Premierminister, Ministerrat und polnischer Rundfunk- und Fernsehrat) verabschiedete
Durchführungsvorschriften;
- Akte der Gebietskörperschaften – von Organen der örtlichen Selbstverwaltung auf der Grundlage und in
den Grenzen einer gesetzlich übertragenen Ermächtigung erlassene Akte. Diese Akte sind nur innerhalb
der Zuständigkeit des Organs, das sie erlässt, bindend.
- Verwaltungsinterne Akte, z. B. Entschließungen des Ministerrats (uchwała Rady Ministrów),
Anordnungen des Präsidenten (zarządzenie Prezydenta), Anordnungen des Premierministers (zarządzenie
Prezesa Rady Ministrów) – Akte interner Art; sie verpflichten nur die Organisationseinheiten, die
dem Organ unterstellt sind, das die Akte erlassen hat.