Über das Portal Moniteur belge erhalten Sie Zugang zur belgischen Gesetzgebung. Neben dem belgischen Staatsblatt (Moniteur belge) finden Sie dort eine Sammlung konsolidierter Rechtsakte und einen Gesetzesindex. Über das Portal erhalten Sie auch Zugang zu den föderalen Rechtsvorschriften und den Rechtsvorschriften der einzelnen Gemeinschaften (Flandern, französischsprachige Wallonie, Brüssel und deutschsprachige Ostkantone) und Regionen (Wallonie, Flandern und Brüssel-Hauptstadt), die den Föderalstaat Belgien bilden. Es wird vom föderalen Justizministerium [Föderaler öffentlicher Dienst Justiz –SPF Justice] verwaltet.
Die belgischen Rechtsvorschriften können wie ursprünglich im Staatsblatt veröffentlicht oder in einer von Justel (Dokumentations- und Informationsdienst des Moniteur belge) erstellten konsolidierten Fassung konsultiert werden. Seit 2003 werden die täglich im Moniteur belge veröffentlichten Gesetze ausschließlich elektronisch verabschiedet. Die PDF-Dateien der im Staatsblatt veröffentlichten Rechtstexte sind die einzig rechtsverbindliche Fassung.
Auf der Website Moniteur Belge erhalten Sie Zugang zur jeweiligen elektronischen Tagesausgabe des Moniteur belge (Zusammenfassungen und vollständiger Wortlaut) sowie zu früheren Ausgaben bis Juni 1997. Der Moniteur wird in den drei Amtssprachen Belgiens veröffentlicht: Französisch und Niederländisch (vollständig) und Deutsch (teilweise).
Die tägliche Ausgabe des Moniteur belge besteht aus einem nach Jahren paginierten Hauptteil und Anhängen mit Rechtsakten betreffend Rechtspersonen (Unternehmen und Verbände), die täglich veröffentlicht werden, sowie Jahresabschlüssen von Unternehmen, die jeweils montags veröffentlicht werden.
In dieser Datenbank finden sich aktuelle konsolidierte Fassungen aller im Moniteur belge veröffentlichten Rechtsakte. Einige vor 1995 veröffentlichte Rechtstexte, die noch immer in Kraft sind, sind gegebenenfalls nicht vollständig wiedergegeben.
Die Sammlung besteht aus zwei Datenbanken (einem Index aller Rechtsakte und einer Datenbank mit Texten im vollständigen Wortlaut), die über eine gemeinsame Schnittstelle konsultiert werden, so dass Informationen aus beiden Datenbanken integriert dargestellt werden können. So können die im Gesetzesindex als Referenz angegebenen Änderungen innerhalb der Volltextversion eines Rechtsaktes in einer täglich aktualisierten Tabelle jeweils am darauffolgenden Tag konsultiert werden. Durch Anklicken der Hyperlinks zum Moniteur belge können sich die Leser über aktuelle Änderungen informieren, die am Vortag im Staatsblatt veröffentlicht wurden.
Die Verfassung ist die höchste Rechtsnorm im innerstaatlichen belgischen Recht. Sie regelt die Gewaltenteilung und wie die Staatsgewalt ausgeübt wird. In der Verfassung sind auch die Grundwerte der belgischen Gesellschaft und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verankert.
In einem Urteil vom 27. Mai 1971 hat der Kassationshof bestätigt, dass sämtliche internationalen und supranationalen Rechtsnormen über den belgischen Rechtsvorschriften – also auch über der Verfassung – stehen. Sollte eine EU-Verordnung zu einer Normenkollision mit der belgischen Verfassung führen, so hat die EU-Verordnung Vorrang.
Im Rang unter der Verfassung stehen: