Über die Suchfunktion auf der Website der nationalen Rechtsdatenbank (http://njt.hu) erhalten Sie kostenlos Zugang zur ungarischen Gesetzgebung.
Die Inhalte der Datenbank und damit verbundene Dienste werden von Magyar Közlöny Lap- és Könyvkiadó Kft (Herausgeber des ungarischen Amtsblatts) bereitgestellt.
In der nationalen Rechtsdatenbank finden Sie auch englische Übersetzungen bestimmter Rechtsakte, die vom Justizminister festgelegt werden.
Schlüsselbegriffe der ungarischen Rechtsterminologie auf Ungarisch und Englisch finden sich in der Terminologiedatenbank des ungarischen Justizministeriums.
Alaptörvény (Grundgesetz): höchstrangige Rechtsnorm des ungarischen Rechtssystems. Das Grundgesetz regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger und legt die wichtigsten Prinzipien der staatlichen Ordnung fest. Es steht über allen anderen Rechtsnormen.
Törvény (Gesetz): zweithöchste Rechtsnorm. Die durch Gesetze zu regelnden Rechte und Pflichten sind im Grundgesetz festgelegt. Nur das Parlament darf Gesetze verabschieden, ändern oder aufheben.
Rendelet (Verordnung): auf höherrangigen Rechtsnormen basierende Vorschrift oder Durchführungsbestimmung, die aufgrund dieser Ableitung von übergeordneten Rechtsnormen Gesetzescharakter hat.
Határozat (Normativer Beschluss): Regelungsinstrument des öffentlichen Rechts, mit dem beispielsweise das Parlament, die Regierung und andere zentrale oder lokale Verwaltungsbehörden ihre Organisation, Arbeitsweise, Maßnahmen und Aktionspläne festlegen.
Utasítás (Normativer Erlass): Regelungsinstrument des öffentlichen Rechts, mit dem die Leiter der Verwaltung des Parlaments, der Ministerien oder unabhängiger Regulierungsorgane für die Bediensteten der jeweiligen Institution bindende Entscheidungen treffen.