Das für die Erstellung, den Druck, die Verbreitung und den Verkauf des spanischen Amtsblatts – Boletín Oficial del Estado (BOE) – zuständige Amt ist dem Ministerio de la Presidencia unterstellt (verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise der allgemeinen Staatsverwaltung). Ihm obliegt die Veröffentlichung und Verbreitung von Gesetzen, Verfügungen und anderen Rechtsakten, deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist.
Über die Online-Datenbank Iberlex können nicht nur nationale Rechtsvorschriften, sondern auch Rechtsakte der autonomen Gemeinschaften Spaniens eingesehen werden, die seit 1960 im spanischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Auch die seit 1952 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte mit Wirkung für Spanien sind in dieser Datenbank erfasst. Sie ist auch Grundlage für den Zugriff auf die spanische Gesetzgebung über N-Lex.
Verfassung von 1978 (La Constitución de 1978): oberste Norm des spanischen Rechtssystems.
Gesetz (Ley) und Rechtsakt
Das spanische Recht unterscheidet drei Arten von Gesetzen:
Ausführungsgesetze (Leyes orgánicas): Gesetze zur Umsetzung der Grundrechte und -freiheiten, zur Genehmigung der Statuten der autonomen Gemeinschaften sowie über das allgemeine Wahlsystem.
Gesetze (Leyes): Im Plenum mit einfacher Mehrheit verabschiedete Gesetze, die Bereiche betreffen, die nicht durch Ausführungsgesetze abgedeckt sind.
Königliche Gesetzesdekrete (Reales Decretos-Leyes): Von der Regierung in außerordentlichen und dringenden Fällen verabschiedete Rechtsakte,die sich nicht auf die Funktionsweise der wichtigsten staatlichen Institutionen, die Rechte, Pflichten und Freiheiten der Bürger, die Statuten der autonomen Gemeinschaften oder das allgemeine Wahlrecht beziehen können.
Königliche Legislativdekrete (Reales Decretos legislativos): Das spanische Parlament kann der Regierung Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsakten in Bereichen übertragen, die fachlich sehr komplex sind und kein Ausführungsgesetz (ley orgánica) erfordern.
Diese Gesetze haben zwar denselben Status wie Gesetze, die vom nationalen Parlament erlassen werden. Gelten jedoch nur in der betreffenden Region, ansonsten besteht hierarchisch gesehen kein Unterschied, nur die Zuständigkeiten sind anders. Jede autonome Gemeinschaft verfügt über eigene Gesetzgebungskompetenzen, die im jeweiligen Statut festgehalten sind.
Verordnungen (Reglamentos)
Rechtsverordnungen können von der Zentralregierung, den Regierungen der autonomen Gemeinschaften und der Verwaltung erlassen werden.Sie zielen darauf ab, ein Gesetz umzusetzen, auszulegen oder zu ergänzen. Die wichtigsten Rechtsverordnungen im spanischen Recht sind die königlichen Dekrete, Ministererlasse (Ordenes ministeriales), Entscheidungen, Anweisungen und Runderlasse.