Die irischen Rechtsvorschriften sind über die Webseiten des elektronischen „Irish Statute Book“ (eISB), die von den Dienststellen des „Attorney General“ (Generalstaatsanwalt) erstellt und gepflegt werden.
Die Benutzer können in der elektronischen Datenbank des Irish Statute Book blättern und suchen. Sie enthält:
Die Rechtsakte werden veröffentlicht, sobald sie in Kraft treten. Einige Rechtsbereiche werden von Zeit zu Zeit in Form einer rechtsverbindlichen konsolidierten Fassung zusammengefasst. Dazu gehört zum Beispiel die konsolidierte Fassung der Mehrwertsteuer von 2010 (31/2010).
Die offizielle Version der Rechtsakte des Oireachtas und der Rechtsinstrumente ist weiterhin die vom „Stationary Office“ (Amtsblatt) veröffentlichte, gedruckte Version.
Irland ist eine parlamentarische Demokratie. Das Parlament (Oireachtas) besteht aus dem Präsidenten und zwei Kammern: Dáil Éireann (Abgeordnetenhaus) und Seanad Éireann (Senat), deren Zuständigkeiten und Befugnisse sich aus der vom irischen Volk am 1. Juli 1937 verabschiedeten Verfassung Irlands ableiten.
Gesetzgebung
Die Gesetzgebung umfasst das Primärrecht, also das vom Dáil und Seanad erlassene und vom Präsidenten unterzeichnete Recht, sowie das Sekundärrecht (Verordnungen, Bestimmungen, Anordnungen usw.), das auf der Grundlage eines Gesetzes formuliert wird.
Primärrecht („Primary legislation“): Rechtsvorschriften des „Oireachtas“
Das Parlament („Oireachtas“) ist kraft der irischen Verfassung und unbeschadet der sich aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union ergebenden Verpflichtungen die einzige gesetzgebende Gewalt in Irland.
Legislativvorschläge
Legislativvorschläge („Bills“): Alle Rechtsakte des „Oireachtas“ beginnen mit einem Legislativvorschlag entweder aus dem Dáil oder dem Seanad. Legislativvorschläge, die alle Bürger betreffen, werden „Public Bills“ genannt, und die von lokalen Behörden, privaten Einrichtungen oder Einzelpersonen für ihre eigenen Belange vorgebrachten Vorschläge heißen „Private Bills“. Derartige Legislativvorschläge sind sehr selten und werden in gesonderten Verfahren behandelt.
Sekundärrecht: Rechtsinstrumente („Statutory Instruments“)
Das Sekundärrecht in Form der „Statutory Instruments“ wird durch das Gesetz über die „Statutory Instruments“ von 1947 geregelt. Es gibt fünf Haupttypen von „Statutory Instruments“: „orders, regulations, rules, by-laws and schemes“ (Anordnungen, Verordnungen, Regeln, Satzungen und Regelungen).
Die „Statutory Instruments“ haben zahlreiche Funktionen. Sie werden nicht durch das „Oireachtas“ erlassen, sondern ermöglichen es Einzelpersonen oder Einrichtungen, denen durch das „Statute“ legislative Befugnisse erteilt wurden, in sich aus dem einschlägigen Primärrecht ergebenden, alltäglichen Angelegenheiten legislativ tätig zu werden.
Die „Statutory Instruments“ werden zum Beispiel verwendet, um europäische Richtlinien umzusetzen, die Termine für die Tagungen der einzelnen Bezirksgerichte festzulegen und die Befugnisse der Minister aufzuteilen. Bestimmte Minister der Regierung und andere Organe und Einrichtungen sind befugt, durch besondere Rechtsakte „Statutory Instruments“ zu formulieren. Jährlich werden mehrere Hundert derartige Rechtsinstrumente erlassen.
„Legislation Directory“ (Inhaltsverzeichnis der Rechtsvorschriften, früher „Chronological Tables“)
Mit Hilfe dieses Inhaltsverzeichnisses können die Nutzer der irischen „Statutes“ feststellen, ob eine bestimmte Rechtsvorschrift seit ihrem Erlass in irgendeiner Form abgeändert wurde. Das Inhaltsverzeichnis der Rechtsvorschriften wird von der „Law Reform Commission“ (http://www.lawreform.ie/as-gaeilge.48.html ) erstellt und auf der Website von eISB veröffentlicht.