Informationen über die nationale Datenbank

Logo der rumänischen Gesetzeswebsite „Portal legislativ“

Beschreibung

Das Webportal für Rechtsvorschriften wurde im Rahmen des Projekts N-Lex entwickelt und durch das operative Programm zur Entwicklung der Verwaltungskapazitäten des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Es soll

  • Dienste verbessern, die der Öffentlichkeit Zugang zu Rechtsvorschriften geben und
  • Standards der Mitgliedstaaten an die EU-Standards angleichen.  

Das vom Justizministerium verwaltete System bietet unter anderem:

  • Zugang zu über 150 000 Rechtsakten (1989 bis heute, Auswahl wichtiger Rechtsakte vor 1989)
  • erweiterte Suchoptionen nach mehreren Kriterien: Art des Rechtsakts, Nummer, Jahr, Ausstellungsdatum, Datum der Veröffentlichung, Art der Veröffentlichung, Autor
  • Einschränkung der Suchergebnisse z. B. durch Kriterien bestimmte Begriffe im Titel oder Text eines Rechtsdokuments
  • Anzeige der Suchergebnisse und Sortierung nach Relevanz
  • Zugang zu allen Gesetzesänderungen
  • Anzeige von Änderungen an Rechtsakten
  • Anzeige des Inhalts von Rechtsakten und ob sie noch in Kraft sind
  • Zugang zu konsolidierten Versionen von Rechtsakten zu vom Benutzer festgelegten Zeitpunkten

Die Datenbank wird entsprechend den Änderungen der Rechtsakte täglich aktualisiert.

Rechtsakte

Die rumänische Rechtsordnung sieht folgende Rechtsakte vor:

  • Die Verfassung bildet die oberste Rechtsnorm Rumäniens. Sie regelt den Aufbau Rumäniens als einheitlicher und unteilbarer Nationalstaat und die Beziehungen zwischen Legislative, Exekutive und Judikative sowie zwischen staatlichen Organen, natürlichen und juristischen Personen .
  • Verfassungsgesetze werden vom Verfassungsgesetzgeber erlassen, d. h. von der zu diesem Zweck gewählten und einberufenen verfassungsgebenden Versammlung.
  • Die Organisationsgesetze regeln Bereiche, die für den Staat von großer Bedeutung sind, so z. B. die Staatsgrenzen, die rumänische Staatsbürgerschaft, das Staatswappen und Staatssiegel, die Regeln des Eigentums- und Erbrechts, die Organisation und Durchführung von Referenden, die Straftatbestände, Strafen und das Regime des Strafvollzugs, die Organisation und Funktionsweise des Obersten Rats der Magistratur, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und des Rechnungshofes, die Rechte natürlicher Personen im Falle der Schädigung durch eine Behörde, die Landesverteidigung, die Struktur der staatlichen Organe und das Parteienrecht.
  • Die einfachen Gesetze regeln alle übrigen Bereiche. Eine übergeordnete Norm, die in einem Organisationsgesetz oder in der Verfassung verankert ist, kann nicht durch ein einfaches Gesetz ergänzt oder geändert werden.
  • In Ausnahmefällen (Parlamentsferien) können bestimmte vom Parlament festgelegte Belange auch mittels Übertragung legislativer Befugnisse durch Regierungsverordnungen geregelt werden. Derartige Verordnungen werden auf der Grundlage eines Ermächtigungsgesetzes erlassen, das die diesbezüglichen Grenzen und Bedingungen festlegt. In dringenden Fällen ist die Regierung befugt, nach eigenem Ermessen Eilverordnungen zu erlassen.
  • Beschlüsse der Regierung enthalten Ausführungsbestimmungen oder andere Anweisungen zur praktischen Anwendung von Gesetzen.
  • Legislativakte der zentralstaatlichen Verwaltung (Anordnungen und Ausführungsbestimmungen) werden nur auf der Grundlage und zwecks Durchführung von Gesetzen, Regierungsbeschlüssen und Regierungsverordnungen erlassen.
  • Akte autonomer Verwaltungsbehörden
  • Legislativakte der lokalen Verwaltung (Bezirksräte, Kommunalräte, Generalrat von Bukarest) regeln Belange, die in die Zuständigkeit der lokalen Gebietskörperschaften fallen.