Beschreibung
Das Riigi Teataja (Amtsblatt) ist eine amtliche Veröffentlichung der Republik Estland, deren erste Ausgabe am
27. November 1918 erschien. Das Riigi Teataja wird vom estnischen Justizministerium veröffentlicht.
Ab 1996
wurden im Riigi Teataja gedruckte Rechtsakte in elektronischer Form im Internet zugänglich gemacht. Seit dem 1. Juni
2002 wurde das Riigi Teataja sowohl herkömmlich in Papierform als auch elektronisch im Internet veröffentlicht. Die
elektronische Ausgabe erschien zeitgleich mit der gedruckten Ausgabe.
Seit der Einführung des
elektronischen Riigi Teataja (eRT) war die Auflage der Printausgabe um durchschnittlich 20 % jährlich gesunken,
während die Zahl der Aufrufe des eRT um das Zwei- bis Dreifache gestiegen ist. Das letzte Papierexemplar des Riigi
Teataja erschien am 31. Mai 2010.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über das Riigi Teataja am 1. Juni 2010 wurde das eRT zur alleinigen amtlichen
Ausgabe des Riigi Teataja.
Ab 2013 wird das eRT auch als Organ zur Veröffentlichung der von den Gebietskörperschaften erlassenen Verordnungen
dienen. Damit bietet der Staat den Gebietskörperschaften einen Veröffentlichungsdienst für Rechtsakte.
Voraussetzung für das Verstehen von Rechtsvorschriften ist ihre Zugänglichkeit, und daher kann die eRT-Datenbank im
Internet unentgeltlich genutzt werden. Jede und jeder hat das gesetzlich verbriefte Recht, in fast 600 öffentlichen
Büchereien und fast 240 Amtsstellen der Gebietskörperschaften das eRT unentgeltlich zu nutzen. Die Bibliothekare und
die Beamten der Gebietskörperschaften haben eine Schulung zur eRT-Nutzung absolviert und sind von Rechts wegen
verpflichtet, den Bürgern Hilfestellung zu leisten und sie bei der Suche nach den jeweiligen Rechtsakten zu
unterstützen.
Die neue Software für das eRT wurde 2010 von AS Webmedia entwickelt. Für die Abfrage der Datenbank wird Solr genutzt,
die Web-Anwendung basiert auf Java. Die Texte im eRT werden im XML-Format erstellt und im HTML-Format veröffentlicht
(mit einigen Anhängen im PDF-Format).
Die Suche im elektronischen Riigi Teataja ist in vier Bereiche untergliedert:
- Suche im konsolidierten Wortlaut (Gesetze und Verordnungen der Regierung der Republik sind ab
1990 verfügbar, alle anderen in Kraft befindlichen ministeriellen Gesetze und Verordnungen ab Juni 2002).
- Suche im ursprünglichen Wortlaut (alle Veröffentlichungen im Riigi Teataja im ursprünglichen
Wortlaut und im ursprünglichen/konsolidierten Wortlaut).
- Suche im ursprünglichen Wortlaut (Gebietskörperschaften).
- Suche auf anderen Websites wie EUR-Lex oder Europäisches Justizportal usw.
Rechtsakte
Der gegenüber dem gedruckten Riigi Teataja wichtigste Unterschied bzw. Vorteil des eRT besteht darin, dass die
Rechtsakte im konsolidierten Wortlaut vorliegen. Der konsolidierte Wortlaut berücksichtigt alle Änderungen, die an
einem Rechtsakt vorgenommen wurden. Der konsolidierte Wortlaut beruht auf dem im Riigi Teataja veröffentlichten
ursprünglichen Wortlaut. Der erste ursprüngliche Wortlaut ist immer auch der erste konsolidierte Wortlaut
(ursprünglicher/konsolidierter Wortlaut).
Im ursprünglichen Wortlaut werden im eRT die folgenden Rechtsakte veröffentlicht:
- Rechtsakt mit Hinweis auf den Beschluss des Präsidenten der Republik zur Verkündung des Rechtsaktes;
- Beschluss durch Referendum;
- Erlass des Präsidenten der Republik;
- Vorlage eines Gesetzes oder Beschlusses, die Gegenstand eines Referendums ist;
- Verordnung der Regierung der Republik, des Nationalen Wahlausschusses und Erlass des Präsidenten der Eesti
Pank (estnische Zentralbank);
- Vertrag öffentlichen Rechts, der von einem Ministerium, der Staatskanzlei oder anderen Behörden zur
Regelung einer unbegrenzten Zahl an Fällen geschlossen wird;
- Urteil der Revisionskammer für Verfassungsfragen des Obersten Gerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs en
banc, das die Verfassungsmäßigkeit der im Riigi Teataja veröffentlichten allgemein anwendbaren
Rechtsvorschriften betrifft;
- Rechtsakt über das Inkrafttreten oder Außerkrafttreten eines internationalen Abkommens mit Hinweis auf
den Beschluss des Präsidenten der Republik zur Verkündung des Rechtsaktes;
- Internationales Abkommen im estnischen Wortlaut oder, falls der Wortlaut des Abkommens nur in anderen
Sprachen vorliegt, in estnischer Übersetzung sowie zu Auslegungszwecken in mindestens einer anderen Sprache. Ein
internationales Abkommen wird mit dem Rechtsakt über sein Inkrafttreten oder, falls es im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht wird, mit einem Hinweis auf das internationale Abkommen oder den Beschluss der
Regierung der Republik über das Inkrafttreten des internationalen Abkommens sowie dem entsprechenden Link
veröffentlicht;
- Mitteilung des Außenministeriums betreffend das Inkrafttreten oder Außerkrafttreten eines internationalen
Abkommens sowie gegebenenfalls andere Informationen zu dem internationalen Abkommen;
- Weisung der Regierung der Republik zu den auswärtigen Beziehungen;
- Beschluss des Präsidenten der Republik zur Berufung oder Abberufung eines diplomatischen Vertreters;
- Beschluss, Stellungnahme, Erklärung oder Aufruf des Riigikogu (estnisches Parlament)
- Beschluss oder Richtlinie des Präsidenten des Republik, außer Beschlüssen zur Verkündung eines
Rechtsaktes und zur Prüfung des Gnadengesuchs eines verurteilten Straftäters;
- Weisung der Regierung der Republik;
- Weisung des Ministerpräsidenten, deren Veröffentlichung im Riigi Teataja im Gesetz über die Regierung der
Republik vorgesehen ist;
- Richtlinie eines Ministers, deren Veröffentlichung im Riigi Teataja durch Gesetz vorgesehen ist;
- Beschluss und Bericht des Verwaltungsrats der Eesti Pank zur Tätigkeit der Eesti Pank;
- Beschluss des Ausschusses des Riigikogu zur Übernahme der Aufgaben eines Mitglieds des Riigikogu durch
ein stellvertretendes Mitglied des Riigikogu, zur Niederlegung der eigenen Befugnis, zur Genehmigung der
Zusammensetzung eines ständigen Ausschusses des Riigikogu sowie zur Erfassung und Genehmigung der
Zusammensetzung der Fraktionen des Riigikogu;
- Beschluss des Nationalen Wahlausschusses;
- Mitteilung des Nationalen Wahlausschusses zur Aufschiebung oder Aufhebung eines Referendums;
- Mitteilung zum Amtsantritt der Regierung der Republik oder eines Ministers;
- Bericht des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, des Präsidenten des Rechnungshofs und des
Justizkanzlers an den Riigikogu;
- Haushalt, Verwaltungsbericht und geprüfter Jahresabschluss des Estnischen Gesundheitsversicherungsfonds;
- Leitlinie des Estnischen Ausschusses für Rechnungslegungsnormen;
- Mitteilung des Ausschusses der Sicherheitspolizei, die gemäß dem Rechtsakt über Verfahren zur Erfassung
und Offenbarung von Personen, die den Spionage- oder Gegenspionagediensten von Sicherheitskräften oder
Streitkräften Estland okkupierender Staaten gedient oder zugearbeitet haben, im Riigi Teataja veröffentlicht
wird;
- Erklärung eines Amtsträgers über die wirtschaftlichen Interessen und jede andere offizielle Mitteilung,
deren Veröffentlichung im Riigi Teataja gemäß dem Rechtsakt zur Korruptionsbekämpfung vorgeschrieben ist.
Sonstige Informationen, die im Riigi Teataja veröffentlicht werden:
- Links zu sonstigen Rechtsvorschriften und Datenbanken mit Rechtsinformationen können den im Riigi Teataja
veröffentlichten Rechtsvorschriften hinzugefügt werden; Begründungen und sonstige Verfahrensinformationen zu
allgemein anwendbaren staatlichen Rechtsvorschriften sowie Rechtsvorschriften betreffende Daten können
zugänglich gemacht werden.
Im konsolidierten Wortlaut werden in der eRT die folgenden Rechtsakte veröffentlicht:
- Gesetze (seadused) – Wortlaut vom Justizministerium;
- Erlasse des Präsidenten der Republik (Vabariigi Presidendi seadlused) – Wortlaut vom
Justizministerium;
- Verordnungen und Weisungen der Regierung der Republik (Vabariigi Valitsuse määrused ja
korraldused) – Wortlaut vom Justizministerium;
- Ministerialverordnungen (ministrite määrused) – Wortlaut vom jeweiligen Ministerium;
- Verordnungen des Präsidenten der estnischen Zentralbank (Eesti Panga presidendi määrused) –
Wortlaut von der estnischen Zentralbank;
- Verordnungen des Nationalen Wahlausschusses (Vabariigi Valimiskomisjoni määrused) –Wortlaut von
der Kanzlei des Riigikogu;
- Beschlüsse des Riigikogu (Riigikogu otsused) – Wortlaut des Justizministeriums.
Wenn ein Rechtsakt geändert wird, wird der neue konsolidierte Wortlaut mit Angaben zur Dauer seiner Gültigkeit
veröffentlicht. Der konsolidierte Wortlaut wird zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung gedruckt wird oder in Kraft
tritt, elektronisch veröffentlicht.