Informationen über die nationale Datenbank

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Beschreibung

Das Riigi Teataja (Amtsblatt) ist eine amtliche Veröffentlichung der Republik Estland, deren erste Ausgabe am 27. November 1918 erschien. Das Riigi Teataja wird vom estnischen Justizministerium veröffentlicht.

Ab 1996 wurden im Riigi Teataja gedruckte Rechtsakte in elektronischer Form im Internet zugänglich gemacht. Seit dem 1. Juni 2002 wurde das Riigi Teataja sowohl herkömmlich in Papierform als auch elektronisch im Internet veröffentlicht. Die elektronische Ausgabe erschien zeitgleich mit der gedruckten Ausgabe.

Seit der Einführung des elektronischen Riigi Teataja (eRT) war die Auflage der Printausgabe um durchschnittlich 20 % jährlich gesunken, während die Zahl der Aufrufe des eRT um das Zwei- bis Dreifache gestiegen ist. Das letzte Papierexemplar des Riigi Teataja erschien am 31. Mai 2010.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über das Riigi Teataja am 1. Juni 2010 wurde das eRT zur alleinigen amtlichen Ausgabe des Riigi Teataja.

Ab 2013 wird das eRT auch als Organ zur Veröffentlichung der von den Gebietskörperschaften erlassenen Verordnungen dienen. Damit bietet der Staat den Gebietskörperschaften einen Veröffentlichungsdienst für Rechtsakte.

Voraussetzung für das Verstehen von Rechtsvorschriften ist ihre Zugänglichkeit, und daher kann die eRT-Datenbank im Internet unentgeltlich genutzt werden. Jede und jeder hat das gesetzlich verbriefte Recht, in fast 600 öffentlichen Büchereien und fast 240 Amtsstellen der Gebietskörperschaften das eRT unentgeltlich zu nutzen. Die Bibliothekare und die Beamten der Gebietskörperschaften haben eine Schulung zur eRT-Nutzung absolviert und sind von Rechts wegen verpflichtet, den Bürgern Hilfestellung zu leisten und sie bei der Suche nach den jeweiligen Rechtsakten zu unterstützen.
 

Die neue Software für das eRT wurde 2010 von AS Webmedia entwickelt. Für die Abfrage der Datenbank wird Solr genutzt, die Web-Anwendung basiert auf Java. Die Texte im eRT werden im XML-Format erstellt und im HTML-Format veröffentlicht (mit einigen Anhängen im PDF-Format).
 

Die Suche im elektronischen Riigi Teataja ist in vier Bereiche untergliedert:

  • Suche im konsolidierten Wortlaut (Gesetze und Verordnungen der Regierung der Republik sind ab 1990 verfügbar, alle anderen in Kraft befindlichen ministeriellen Gesetze und Verordnungen ab Juni 2002).
  • Suche im ursprünglichen Wortlaut (alle Veröffentlichungen im Riigi Teataja im ursprünglichen Wortlaut und im ursprünglichen/konsolidierten Wortlaut).
  • Suche im ursprünglichen Wortlaut (Gebietskörperschaften).
  • Suche auf anderen Websites wie EUR-Lex oder Europäisches Justizportal usw.

Rechtsakte

Der gegenüber dem gedruckten Riigi Teataja wichtigste Unterschied bzw. Vorteil des eRT besteht darin, dass die Rechtsakte im konsolidierten Wortlaut vorliegen. Der konsolidierte Wortlaut berücksichtigt alle Änderungen, die an einem Rechtsakt vorgenommen wurden. Der konsolidierte Wortlaut beruht auf dem im Riigi Teataja veröffentlichten ursprünglichen Wortlaut. Der erste ursprüngliche Wortlaut ist immer auch der erste konsolidierte Wortlaut (ursprünglicher/konsolidierter Wortlaut).

Im ursprünglichen Wortlaut werden im eRT die folgenden Rechtsakte veröffentlicht:

  • Rechtsakt mit Hinweis auf den Beschluss des Präsidenten der Republik zur Verkündung des Rechtsaktes;
  • Beschluss durch Referendum;
  • Erlass des Präsidenten der Republik;
  • Vorlage eines Gesetzes oder Beschlusses, die Gegenstand eines Referendums ist;
  • Verordnung der Regierung der Republik, des Nationalen Wahlausschusses und Erlass des Präsidenten der Eesti Pank (estnische Zentralbank);
  • Vertrag öffentlichen Rechts, der von einem Ministerium, der Staatskanzlei oder anderen Behörden zur Regelung einer unbegrenzten Zahl an Fällen geschlossen wird;
  • Urteil der Revisionskammer für Verfassungsfragen des Obersten Gerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs en banc, das die Verfassungsmäßigkeit der im Riigi Teataja veröffentlichten allgemein anwendbaren Rechtsvorschriften betrifft;
  • Rechtsakt über das Inkrafttreten oder Außerkrafttreten eines internationalen Abkommens mit Hinweis auf den Beschluss des Präsidenten der Republik zur Verkündung des Rechtsaktes;
  • Internationales Abkommen im estnischen Wortlaut oder, falls der Wortlaut des Abkommens nur in anderen Sprachen vorliegt, in estnischer Übersetzung sowie zu Auslegungszwecken in mindestens einer anderen Sprache. Ein internationales Abkommen wird mit dem Rechtsakt über sein Inkrafttreten oder, falls es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, mit einem Hinweis auf das internationale Abkommen oder den Beschluss der Regierung der Republik über das Inkrafttreten des internationalen Abkommens sowie dem entsprechenden Link veröffentlicht;
  • Mitteilung des Außenministeriums betreffend das Inkrafttreten oder Außerkrafttreten eines internationalen Abkommens sowie gegebenenfalls andere Informationen zu dem internationalen Abkommen;
  • Weisung der Regierung der Republik zu den auswärtigen Beziehungen;
  • Beschluss des Präsidenten der Republik zur Berufung oder Abberufung eines diplomatischen Vertreters;
  • Beschluss, Stellungnahme, Erklärung oder Aufruf des Riigikogu (estnisches Parlament)
  • Beschluss oder Richtlinie des Präsidenten des Republik, außer Beschlüssen zur Verkündung eines Rechtsaktes und zur Prüfung des Gnadengesuchs eines verurteilten Straftäters;
  • Weisung der Regierung der Republik;
  • Weisung des Ministerpräsidenten, deren Veröffentlichung im Riigi Teataja im Gesetz über die Regierung der Republik vorgesehen ist;
  • Richtlinie eines Ministers, deren Veröffentlichung im Riigi Teataja durch Gesetz vorgesehen ist;
  • Beschluss und Bericht des Verwaltungsrats der Eesti Pank zur Tätigkeit der Eesti Pank;
  • Beschluss des Ausschusses des Riigikogu zur Übernahme der Aufgaben eines Mitglieds des Riigikogu durch ein stellvertretendes Mitglied des Riigikogu, zur Niederlegung der eigenen Befugnis, zur Genehmigung der Zusammensetzung eines ständigen Ausschusses des Riigikogu sowie zur Erfassung und Genehmigung der Zusammensetzung der Fraktionen des Riigikogu;
  • Beschluss des Nationalen Wahlausschusses;
  • Mitteilung des Nationalen Wahlausschusses zur Aufschiebung oder Aufhebung eines Referendums;
  • Mitteilung zum Amtsantritt der Regierung der Republik oder eines Ministers;
  • Bericht des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, des Präsidenten des Rechnungshofs und des Justizkanzlers an den Riigikogu;
  • Haushalt, Verwaltungsbericht und geprüfter Jahresabschluss des Estnischen Gesundheitsversicherungsfonds;
  • Leitlinie des Estnischen Ausschusses für Rechnungslegungsnormen;
  • Mitteilung des Ausschusses der Sicherheitspolizei, die gemäß dem Rechtsakt über Verfahren zur Erfassung und Offenbarung von Personen, die den Spionage- oder Gegenspionagediensten von Sicherheitskräften oder Streitkräften Estland okkupierender Staaten gedient oder zugearbeitet haben, im Riigi Teataja veröffentlicht wird;
  • Erklärung eines Amtsträgers über die wirtschaftlichen Interessen und jede andere offizielle Mitteilung, deren Veröffentlichung im Riigi Teataja gemäß dem Rechtsakt zur Korruptionsbekämpfung vorgeschrieben ist.

Sonstige Informationen, die im Riigi Teataja veröffentlicht werden:

  • Links zu sonstigen Rechtsvorschriften und Datenbanken mit Rechtsinformationen können den im Riigi Teataja veröffentlichten Rechtsvorschriften hinzugefügt werden; Begründungen und sonstige Verfahrensinformationen zu allgemein anwendbaren staatlichen Rechtsvorschriften sowie Rechtsvorschriften betreffende Daten können zugänglich gemacht werden.

Im konsolidierten Wortlaut werden in der eRT die folgenden Rechtsakte veröffentlicht:

  • Gesetze (seadused) – Wortlaut vom Justizministerium;
  • Erlasse des Präsidenten der Republik (Vabariigi Presidendi seadlused) – Wortlaut vom Justizministerium;
  • Verordnungen und Weisungen der Regierung der Republik (Vabariigi Valitsuse määrused ja korraldused) – Wortlaut vom Justizministerium;
  • Ministerialverordnungen (ministrite määrused) – Wortlaut vom jeweiligen Ministerium;
  • Verordnungen des Präsidenten der estnischen Zentralbank (Eesti Panga presidendi määrused) – Wortlaut von der estnischen Zentralbank;
  • Verordnungen des Nationalen Wahlausschusses (Vabariigi Valimiskomisjoni määrused) –Wortlaut von der Kanzlei des Riigikogu;
  • Beschlüsse des Riigikogu (Riigikogu otsused) – Wortlaut des Justizministeriums.

Wenn ein Rechtsakt geändert wird, wird der neue konsolidierte Wortlaut mit Angaben zur Dauer seiner Gültigkeit veröffentlicht. Der konsolidierte Wortlaut wird zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung gedruckt wird oder in Kraft tritt, elektronisch veröffentlicht.