● Das Diário da República ist das Amtsblatt Portugals gemäß Artikel 119 der Verfassung der Republik Portugal.
● Die elektronische Ausgabe des Diário da República ist seit 1. Juli 2006 rechtsverbindlich, und die Veröffentlichung von Rechtsakten über dieses Medium ist für alle rechtlichen Zwecke im Einklang mit Artikel 1 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 74/98 vom 11. November 1998, geändert und veröffentlicht im Gesetz Nr. 43/2014 vom 11. Juli 2014.
● Das Diário da República wird ausschließlich elektronisch über die Internetseite https://dre.pt/ herausgegeben, die gemäß den Bestimmungen der Gesetzesdekret Nr. 83/2016 von der Staatsdruckerei und Münzstätte als öffentlicher Dienst für den allgemeinen und kostenlosen Zugang zu all ihren Inhalten und Funktionen verwaltet und betrieben wird.
Die Website des Diário da República umfasst unter anderem Folgendes:
● Wortlaut der Rechtsakte, die gemäß der Verfassung und dem Gesetz Nr. 74/98 vom 11. November 1998, geändert und neu veröffentlicht im Gesetz Nr. 43/2014 vom 11. Juli 2014, im Diário da República veröffentlicht werden müssen; (Die in der 1. Serie des Diário da República veröffentlichten Rechtsakte stehen seit 1910 zur Verfügung; die in der 2. Serie des Diário da República seit 1980, und die in der obsoleten 3. Serie des Diário da República veröffentlichten Rechtsvorgänge des Diário da República sind für die Jahre 1943 bis 30. Juni 2006 unter https://dre.pt/ veröffentlicht.)
● Erläuternde Zusammenfassungen von Gesetzesdekreten und Durchführungsdekreten in einfacher Sprache in Portugiesisch und Englisch.
● Aktualisiertes Konsultationsinstrument der konsolidierten Texte, ohne rechtlichen Wert, für die relevanten Rechtsvorschriften der Rechtsordnung (1030 gesetzliche Regelungen wurden bereits konsolidiert).
● Archiv der königlichen Gesetzgebung (von 1603 bis 1910) über den Webdienst für das Parlament.
● Eine Suchmaske zur Übersetzung juristischer Begriffe.
● Ein Suchinstrument mit Beschreibungen von Begriffen in Rechtsakten, die im Diário da República veröffentlicht werden müssen.
● Juristische Informationen, die von dem DIGEST-Team des Vorsitzes des Ministerrats erstellt und systematisiert werden.
● Verbindung zu sektorbezogenen Datenbanken mit ergänzenden Informationen, vor allem Rechtsprechung: https://dre.pt/emissores-jurisprudencia, http://www.dgsi.pt/, https://dre.pt/tribunais-superiores, Gemeinschaftsrecht und Leitlinien für die Verwaltung.
● Links zu Websites anderer Amtsblätter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union https://dre.pt/forum-dos-jornais-oficiais-da-uniao-europeia, https://circabc.europa.eu/webdav/CircaBC/OPOCE/ojf/Information/prod/html/index.htm (Diário da República ist seit Juni 2000 Gründungsmitglied des Europäischen Forums der Gesetz- und Amtsblätter https://dre.pt/historia-e-objetivos).
● Links zu Websites anderer Amtsblätter des Forums der Amtsblätter der portugiesischsprachigen Länder. (Diário da República ist seit September 2004 Gründungsmitglied des Forums der Amtsblätter der portugiesischsprachigen Länder).
● Zugangsfunktionen für Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Bedürfnissen.
● Angabe aller Internetseiten für den öffentlichen Sektor oder besonderer Veröffentlichungen bestimmter Kategorien von Rechtsakten, die verpflichtenden Offenlegungsregeln unterliegen.
● Das Amtsblatt Diário da República umfasst die Serien 1 und 2 gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 43/2014 (Veröffentlichung, Bestimmung und Form von zur Veröffentlichung im Amtsblatt bestimmten Rechtsakten) und Artikel 5 Absatz 1 der Gesetzesdekrets Nr. 83/2016 (genehmigt den öffentlichen Dienst des universellen und kostenlosen Zugangs zum Amtsblatt).
● In Artikel 119 Absatz 1 der Verfassung der Republik Portugal und Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 43/2014 wird festgelegt, welche Art von Rechtsakten in Serie 1 des Amtsblattes veröffentlicht werden müssen.
● In Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben h und i des Gesetzes Nr. 43/2014 und Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe g der Verfassung der Republik Portugal wird die Typologie der offiziellen gerichtlichen Mitteilungen und die Typologie der Gerichtsurteile festgelegt, die in Serie 1 des Amtsblattes veröffentlicht werden müssen.
● Internetadresse von Serie 1 des Diário da República: https://dre.pt/web/guest/home/-/dre/calendar/normal/I.
● Der European Legislation Identifier (ELI) wird für alle Arten von Rechtsakten angewendet, die in Serie 1 des Diário da República seit dem 2. Januar 1991 veröffentlicht wurden.
● In Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 43/2014, Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 83/2016 und Artikel 6 Absatz 2, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe b der normativen Verfügung Nr. 15/2016 (Verordnung über die Veröffentlichung von Rechtsakten im Diário da República) wird die Typologie der offiziellen Mitteilungen der Regierung, die Typologie der offiziellen gerichtlichen Mitteilungen und die Typologie der Gerichtsurteile festgelegt, die in Serie 2 des Diário da República veröffentlicht werden müssen.
● Internetadresse von Serie 2 des Diário da República: https://dre.pt/web/guest/home/-/dre/calendar/normal/II.
● Der Mangel an Veröffentlichungen von Rechtsakten im Amtsblatt ist gemäß Artikel 119 Absätze 2 und 3 der Verfassung der Republik und Artikel 158 Absatz 2 des Gesetz über Verwaltungsverfahren ein Anzeichen für seine rechtliche Ineffizienz.
● Verfassung der Republik Portugal
● Gesetz über Verwaltungsverfahren
● Verfahrensordnung der Verwaltungsgerichte
● Gesetz über das Steuerverfahren und den Steuerprozess
● Gesetz über das gewerbliche Eigentum
● Insolvenz- und Unternehmenssanierungsgesetz
● Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
● Statut der Verwaltungs- und Finanzgerichte
● Gesetz über Handelsgesellschaften