Das Rechtsinformationssystem (RIS) - http://www.ris.bka.gv.at/ - ist eine vom österreichischen Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Sie dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich. Die Datenbank besteht bereits seit 1986 und ist seit Juni 1997 für die Öffentlichkeit kostenlos zugänglich.
Das RIS bietet Zugriff auf folgende Themen (via N-Lex kann jedoch nur auf die Anwendungen „Bundesrecht konsolidiert“ und „Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004“ zugegriffen werden):
Diese Applikation beinhaltet das österreichische Bundesgesetzblatt. Im Bundesgesetzblatt werden Bundesverfassungsgesetze, Bundesgesetze, Verordnungen, Kundmachungen und Staatsverträge kundgemacht. Beschlossen werden die Rechtsakte vom österreichischen Parlament (Nationalrat, Bundesrat) oder bei einer Verordnung/Kundmachung von der Bundesregierung bzw. einem Bundesminister.
Seit 2004 wird die rechtlich verbindliche Fassung des Bundesgesetzblattes ausschließlich im
RIS kundgemacht. Rechtlich verbindlich ist dabei nur die signierte Version, die mittels Icon
abrufbar ist.
Für den Zeitraum von 1945 bis 2003 sind rechtlich unverbindliche Fassungen enthalten. Daneben findet man im RIS Links zur Österreichischen Nationalbibliothek, die Gesetzblätter von 1780 bis 1940 im Internet zur Verfügung stellen.
Diese Applikation bietet eine Datenbank, die das gesamte österreichische Bundesrecht in konsolidierter Fassung (= Zusammenfassung einer Rechtsnorm und deren Änderungen zu einem einzigen, rechtlich nicht verbindlichen Text) enthält. Die hier abrufbaren Dokumente dienen lediglich der Information und sind somit rechtlich unverbindlich.
Diese Applikationen bieten die Möglichkeit, Ministerialentwürfe von Rechtsnormen (Begutachtungsentwürfe) und Regierungsvorlagen ab dem Jahr 2004 abzufragen.
Begutachtungsentwürfe sind Entwürfe von Rechtsnormen, die von einem Ministerium erstellt werden und zu denen andere Bundesministerien, Fachleute oder Interessensgruppen innerhalb der Begutachtungsfrist Stellung nehmen können.
Regierungsvorlagen sind Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, die im Ministerrat einstimmig angenommen wurden und an das Parlament zur Abstimmung übermittelt werden.
Das Rechtsinformationssystem bietet eine in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Landesregierungen erstellte Datenbank an, die das Landesrecht der neun österreichischen Bundesländer (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) in konsolidierter Fassung enthält.
Landesrecht wird vom Landtag - oder bei einer Verordnung vom Landeshauptmann bzw. von der Landesregierung - erlassen bzw. beschlossen und ist nur in dem jeweiligen Bundesland rechtsverbindlich
Das Landesgesetzblatt der Bundesländer Burgenland (seit 2000), Kärnten (seit 2000), Oberösterreich (seit 1947), Salzburg (seit 2001), Steiermark (seit 1989), Tirol (seit 1995) und Vorarlberg (seit 2001) ist verfügbar.
Im Landesgesetzblatt werden Landesverfassungsgesetze, Landesgesetze, Verordnungen, Kundmachungen und Staatsverträge kundgemacht.
Das Wiener Landesgesetzblatt (seit 1955) ist mittels Link zum Magistrat der Stadt Wien abrufbar.
Ebenso können historische Landesgesetzblätter mittels Link zur Österreichischen Nationalbibliothek abgerufen werden.
Hier findet man ausgewählte Verordnungen von Gemeinden folgender Bundesländer: Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien.
Gemeinderecht wird im Rahmen der Zuständigkeiten, die die Verfassung den Gemeinden überträgt, erlassen.
Hier sind Entscheidungen der nachstehenden Gerichte bzw. Kommissionen abrufbar:
Diese Applikationen beinhaltet ausgewählte Erlässe von österreichischen Bundesministerien.
Erlässe der Bundesministerien sind verwaltungsrechtliche Weisungen von Ministerien, mit denen die Durchführungsmodalitäten eines Gesetzes klar gestellt werden.
Hier finden sich ausgewählte österreichische Rechtsvorschriften in englischer Sprache.