Informationen über die nationale Datenbank

Logo der französischen Gesetzeswebsite „Légifrance“

Hintergrund

Légifrance ist der öffentliche Dienst für die Verbreitung des französischen Rechts über das Internet. Die Verantwortung für diesen Dienst liegt beim Generalsekretär der Regierung;  für die Verwaltung des Dienstes ist die Direktion für Rechts- und Verwaltungsinformation zuständig.

Légifrance bietet Zugriff auf:

  • das französische Recht (Verfassung, Gesetzbücher, im Amtsblatt der französischen Republik veröffentlichte Gesetze und Verordnungen, Tarifvereinbarungen und Amtsblätter der Ministerien;
  • die Rechtsprechung in den Bereichen Verfassung, Verwaltung und Justiz;
  • das europäische Recht (europäische Verträge, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Akte des abgeleiteten Rechts, Umsetzung der Richtlinien und Fallrecht);
  • das internationale Völkerrecht (Verträge und Fallrecht).

Die im Amtsblatt der Republik Frankreich veröffentlichten Rechtstexte ab 1990 sind im Volltext abrufbar. Für Rechtsakte, die zwischen 1947 und 1989 veröffentlicht wurden, sind nur die Referenzen sowie eine Faksimile-Fassung einsehbar.

Die verschiedenen Rechtsdatenbanken können mit Hilfe von Suchformularen abgefragt werden, die auf die verschiedenen Arten von Rechtsakten sowie auf den Benutzerbedarf abgestimmt sind (einfache Suche, erweiterte Suche oder thematische Suche).

Verfügbare Rechtsakte

Gesetze

Die französischen Gesetze sind allgemein gültige und unpersönliche Rechtsvorschriften. Sie werden vom Parlament (Nationalversammlung und Senat) verabschiedet, vom Präsident der Republik ausgefertigt und im Amtsblatt veröffentlicht.

Verordnungen

Es handelt sich um Rechtsvorschriften, mit denen die Regierung für die Durchführung ihres Programms und zeitlich begrenzt ermächtigt wird, Maßnahmen mit Gesetzeskraft zu ergreifen.

Für Rechtsverordnungen ist ein vom Parlament verabschiedetes Ermächtigungsgesetz erforderlich. Es handelt sich um außerordentliche Rechtsakte. Sie werden vom Ministerrat angenommen und vom Präsident der Republik unterzeichnet. Sie müssen vom Parlament bestätigt werden und sind Gesetzen gleichgestellt.

Erlasse

Erlasse sind allgemeine oder einzelfallbezogene Rechtsakte (letztere können beispielsweise eine Person oder eine Ernennung betreffen) der Exekutive (Präsident der Republik, Premierminister). 

Man unterscheidet zwischen Gesetzesdekreten, die vom Premierminister im Rahmen der verfassungsmäßigen Grenzen und in Bereichen erlassen werden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Präsidenten fallen, und Durchführungsdekreten, die ebenfalls vom Premierminister erlassen werden und die Bedingungen für die Anwendung der Gesetze festlegen.

Verwaltungsanordnungen

Im Auftrag des Premierministers können Minister, Präfekten und Bürgermeister im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Verordnungen zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung eines Gesetzes erlassen. In diesem Fall spricht man von Ministerialbeschlüssen, interministeriellen Beschlüssen, Präfektur- oder Gemeindebeschlüssen.

Entscheidungen

Es handelt sich um Rechtsakte unabhängiger Verwaltungsbehörden wie der nationalen Kommission für Informatik und Freiheitsrechte bzw. der Regulierungsbehörde für die Telekommunikationswirtschaft.

Beratungen/Beschlussfassungen

Damit können sowohl die einer Entscheidung vorausgehenden Prüfungen und Erörterungen durch ein Kollegium wie auch die darauffolgenden Beschlüsse selbst gemeint sein. Légifrance bietet Zugriff auf die Beratungen und Beschlüsse der unabhängigen Verwaltungsbehörden.

Rundschreiben und Verwaltungsanordnungen

Diese Verwaltungsvorschriften haben keinen Rechtscharakter. Es handelt sich lediglich um Anweisungen an die Verwaltung, insbesondere der Ministerien, zur Durchführung von Gesetzen und Erlassen oder um Mitteilungen zu den Modalitäten der Durchführung bestimmter Vorschriften. Nur die wichtigsten dieser Verwaltungsvorschriften werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Folgenabschätzungen und Berichte

Dies sind vorbereitende Dokumente, die die verschiedenen Ministerien für den Premierminister bzw. den Präsidenten der Republik erarbeiten.

Die Folgenabschätzungen werden zugleich mit den Gesetzesentwürfen veröffentlicht. Nach Artikel 39 der Verfassung und des Verfassungsgesetzes vom 15. April 2009 müssen sie den Gesetzesentwürfen beigefügt sein.

Die Präsentationsberichte sind Begleitdokumente zu den Erlassen oder Verordnungen, die dem Premierminister und dem Präsident der Republik zur Billigung unterbreitet werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen sind Texte, die das Ergebnis der Konsultation einer Person oder eines Organs sind. Légifrance bietet Zugriff auf die Stellungnahmen verschiedener Ministerien (z. B. zur Verlängerung eines Tarifvertrags) und der unabhängigen Verwaltungsbehörden.

Gesetzeserlasse

Gesetzeserlasse waren zwischen 1924 und 1958 in Kraft. Dabei handelte es sich um Regelungsakte der Regierung zur Abänderung bzw. Aufhebung von Gesetzesvorschriften nach Ermächtigung und nachfolgender Bestätigung seitens des Parlaments. Sie wurden ab 1958 durch Verordnungen ersetzt.